Das Reglement
Präambel
Der Liechtensteiner Fussballverband würdigt im Rahmen des LFV Awards herausragende Persönlichkeiten des Liechtensteiner Fussballs. Er vergibt die Auszeichnungen in verschiedenen Kategorien jeweils am Ende einer Saison.
1. Kategorien
Die Auszeichnungen anlässlich des LFV Awards werden für die abgelaufene Saison in folgenden Kategorien vergeben:
• «Fussballer des Jahres» für den besten Fussballer
• «Fussballerin des Jahres» für die beste Fussballerin
• «Trainer des Jahres» für den besten Vereinstrainer
Neben diesen Kategorien, in welchen die Leistungen einer gesamten Saison gewürdigt werden, kann unter dem Titel «LFV-Auszeichnung» auch ein Sonderpreis vergeben werden, mit dem der LFV die Möglichkeit hat, Personen für besondere sportbezogene Aspekte auszuzeichnen.
In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen wird schliesslich jedes Jahr auch ein Preis für ehrenamtliches Wirken in den Vereinen vergeben.
1.1. Zulassung
Für die Zulassung von Kandidat:innen zur Nomination in eine der Kategorien gelten einheitliche Bestimmungen.
Die Kandidat:innen müssen entweder die Staatsbürgerschaft Liechtensteins haben oder im Wahlzeitraum bei einem liechtensteinischen Verein aktiv gewesen sein.
Spielerinnen und Spieler aus dem Nachwuchsbereich sind von der Nomination ausgeschlossen. Ebenso sind in der Kategorie «Trainer des Jahres» die LFV-Verbandstrainer von der Nomination ausgeschlossen.
2. Nominationsgremium
Der LFV setzt ein Nominationsgremium mit folgenden Aufgaben ein:
• Nomination der Kandidat:innen in sämtlichen Kategorien
• Ermittlung des Preisträgers oder der Preisträgerin in der Kategorie «LFV-Auszeichnung»
Das Nominationsgremium setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Funktionsträgern zusammen:
• LFV-Sportdirektor (Vorsitz)
• Ressortleiterin LFV-Frauenfussball
• Trainer Nationalmannschaft
• Trainerin Frauen Nationalteam
• Ein Vertreter der Sportredaktion (Fussball) Liechtensteiner Vaterland
• Zwei externe Vertreter aus dem Liechtensteiner Fussballbereich, die vom Vorsitzenden des Nominationsgremiums bestimmt werden.
3. Nomination
Für die Wahl in der Kategorie «Fussballer des Jahres» gelangen maximal fünf Kandidaten zur Nomination, für die Kategorie «Fussballerin des Jahres» maximal drei Kandidatinnen und für die Kategorie «Trainer des Jahres» ebenfalls maximal drei Kandidaten.
Die Mitglieder des Nominationsgremiums sind innerhalb der unter Art. 1.1. (Zulassung) aufgeführten Vorgaben frei, eine beliebige Anzahl von Kandidat:innen zu benennen.
Bei der abschliessenden Auswahl der Nominierten hat jedes Mitglied des Nominationsgremiums pro Kategorie so viele Stimmen wie Nominationen vergeben werden. Mitglieder des Nominationsgremiums, die in Personalunion mehr als eine der genannten Funktionen gemäss Art. 2 ausüben, haben bei der Nomination nur einfache Stimmkraft.
Nominiert werden diejenigen Kandidat:innen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Es entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheiden die Trainer der Herren und Frauen Nationalteams in ihrer jeweiligen Kategorie «Fussballer des Jahres» bzw. «Fussballerin des Jahres». In der Kategorie «Trainer des Jahres» entscheidet bei Stimmengleichheit der Sportdirektor.
4. Wahl
4.1. Kategorien «Fussballer des Jahres», «Fussballerin des Jahres» und «Trainer des Jahres»
Zur Wahl für die LFV Awards in den Kategorien «Fussballer des Jahres», «Fussballerin des Jahres» und «Trainer des Jahres» stehen ausschliesslich die im Rahmen der Nomination ermittelten Kandidat:innen.
Gewählt wird je nach Kategorie durch die Liechtensteiner Fangemeinde (Publikumswahl) und durch vier Fachgremien.
Die vier Fachgremien sind:
• Fachgremium LFV: LFV-Vorstand und LFV-Trainerstab (Nationaltrainer, U21/U23-Nationaltrainer, Sportdirektor, Nationaltrainerin Frauen, Ressortleiterin Frauenfussball, WU19-Nationaltrainerin)
• Fachgremium Vereine: Präsidenten der sieben Liechtensteiner Fussballvereine
• Fachgremium Vereine Sport: Sportchefs oder Trainer der 1. Mannschaften
• Fachgremium Experten: Sportredaktion Liechtensteiner Vaterland, LFV-Vertreter:in in der LOC-Athletenkommission, Vorsitzender LFV-Schiedsrichterkommission, zwei externe Vertreter aus dem Liechtensteiner Fussballbereich gemäss Bestellung durch den Sportdirektor
Mitglieder eines Fachgremiums, die in Personalunion mehr als eine der genannten Funktionen ausüben, haben bei der Wahl nur eine Stimme.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Wahl wird keine Korrespondenz geführt.
In den einzelnen Kategorien wird wie folgt gewählt:
4.1.1. Wahl in den Kategorien «Fussballer des Jahres» und «Fussballerin des Jahres»
In den Kategorien «Fussballer des Jahres» und «Fussballerin des Jahres» werden die Sieger durch Publikumswahl sowie durch Wahl der vier Fachgremien ermittelt.
Das Resultat der Publikumswahl sowie die Urteile der vier Fachgremien finden mit je 20 % Eingang in die Wertung.
Die Stimmabgabe bei der Publikumswahl ist ausschliesslich auf dem Wahlmodul der Internetseite www.lfvaward.li möglich. Pro E-Mail-Adresse kann genau einmal an der Wahl teilgenommen werden.
4.1.2. Wahl in der Kategorie «Trainer des Jahres»
Die Wahl in der Kategorie «Trainer des Jahres» erfolgt durch die vier Fachgremien, wobei die Stimmen jedes der vier Fachgremien mit 25 % gewichtet werden.
4.2. Vergabe der «LFV-Auszeichnung»
Die Vergabe der «LFV-Auszeichnung» erfolgt durch das Nominationsgremium, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Es reicht das Einfache Mehr der erreichten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Trainer der Liechtensteiner Nationalmannschaft unter den stimmgleichen Kandidat:innen.
4.3. Wahl Ehrenamtliche:r des Jahres
Die LFV-Mitgliedsvereine bestimmen untereinander und nach Möglichkeit einvernehmlich, an wen die Auszeichnung «Ehrenamtliche:r des Jahres» gehen soll. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Auswahl der Ausgezeichneten die sieben Vereine nach Möglichkeit in einem regelmässigen Turnus berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen in der Regel nur Personen, die zur Zeit der Vergabe der Auszeichnung noch aktiv im Verein tätig sind. Begründete Ausnahmen sind möglich.
5. Auszeichnung
Die Namen der siegreichen Kandidat:innen werden bis zur Preisübergabe geheim gehalten. In allen Kategorien wird jeweils nur der Sieger bzw. die Siegerin bekannt gegeben.
6. Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde vom Vorstand des LFV am 30. Juni 2025 genehmigt und tritt am 1. Juli 2025 zur erstmaligen Preisvergabe für die Saison 2024/2025 in Kraft.
Liechtensteiner Fussballverband
Hugo Quaderer Präsident | Peter Jehle Generalsekretär | Rene Pauritsch Sportdirektor |
Schaan, 30. Juni 2025